Allgemeine Geschäftsbedingungen KNABE & KNABE Werbeagentur


1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen. Durch Erteilung eines Auftrags erklärt der Auftraggeber/Kunde sein Einverständnis zu diesen Bedingungen, selbst dann, wenn seine Einkaufsbedingungen diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen entgegenstehen. Abweichende und ergänzende Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Preise

Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch uns freibleibend. Allein verbindlich ist die Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zuzüglich etwaiger Versand- und Verpackungskosten bzw. ISDN-Übertragungskosten.

Bei vor Ort durchgeführter Beratungstätigkeit werden zusätzlich Reisekosten nach unseren jeweils gültigen Honorarsätzen sowie Spesen nach Belegen (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) berechnet. Ein erstes Kontaktgespräch ist kostenlos. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge ist jedoch auch dann vergütungspflichtig, wenn sie nur im Rahmen einer Ausschreibung bzw. einer vom Kunden gewünschten Präsentation mit dem Ziel eines möglichen Auftrages erfolgt. Es fällt ein Präsentationshonorar an, das im Falle der Auftragserteilung angerechnet wird. Rechtliche Überprüfungen, die vom Kunden gewünscht sind, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit Erteilung des Auftrages fallen 50% des Rechnungsbetrages an, der Rest je nach Stand der Bearbeitung, nach Rechnungserhalt. Falls keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde, werden unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% p.a. geschuldet. Die Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Kunden gilt als Vertragsgrundlage. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen Aufrechnung zu erklären oder Zurückbehaltungsrechte auszuüben.

3. Lieferzeit und Lieferfrist

Die vereinbarte Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn das von uns in der Auftragsbestätigung erklärt worden ist. Sie beginnt mit dem Tage, an dem sämtliche für die Erstellung erforderlichen Details klargestellt sind. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn solche bei Zulieferern eintreten, verlängert sich der Liefertermin in angemessenem Umfang, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Für fertigerstellte Erzeugnisse, die infolge von auftragsbedingten Umständen von Kundenseite innerhalb der vereinbarten Lieferzeit nicht ausgeliefert werden können, trägt der Kunde das Gefahrenrisiko. Die in solchem Fall erwachsenen Kosten- und sonstigen Mehraufwendungen hat der Kunde zu tragen. Für Transportverzögerungen, die durch die jeweiligen Transportunternehmen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

4. Eigentum und Urheberrechte

Alle von uns gelieferten Arbeiten, Unterlagen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus der Geschäftsverbindung mit uns unser Eigentum. Der Kunde erklärt durch die Erteilung des Auftrags, daß ihm das Urheberrecht an allen durch ihn in Auftrag gegeben Entwürfe, Layouts und Bildern zusteht. Der Kunde haftet für alle aus der Verletzung eines etwaigen fremden Urheberrechts entstehenden Schäden. Eigentums- und Urheberrecht an Arbeiten, die von uns im Rahmen einer Präsentation gezeigt werden, verbleiben auch bei Berechnung des Präsentationshonorars in vollem Umfang bei uns. In eines solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die ihm von uns präsentierten Ideen, Pläne, Konzeptionen und Texte selbst aufzugreifen und zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Sollten dem Auftraggeber ähnliche oder gleiche Arbeiten bekannt sein, so hat der dies sofort mitzuteilen. Ein späterer Hinweis auf diesen Sachverhalt ist nicht mehr möglich. Die Agentur ist berechtigt, das Agentur-Kürzel o.a. auf dem Werbemittel aufzubringen. Die Agentur erhält von jedem Werbemittel o.ä. je 5 Belegexemplare/Muster unentgeltlich, die die Agentur im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

5. Korrekturabzüge und Reklamationen

Der Kunde erhält zur Prüfung Korrekturabzüge, Muster etc.. Für übersehene Fehler übernehmen wir keine Haftung. Telefonische Änderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen der Beschaffenheit und der Menge der gelieferten Ware oder der in Rechnung gestellten Preise erkennen wir nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung bzw. Rechnung an. Die Reklamation muß schriftlich erfolgen. Bei Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendrucken.

6. Haftung und Gewährleistung

Wir führen unsere Beratungen nach bestem Wissen aus. Eine Erfolgsgarantie für die von uns im Rahmen unserer Beratung erteilten Ratschläge und/oder entwickelten Konzepte können wir naturgemäß nicht gewährleisten. Bei begründeter Beanstandung kann der Kunde Korrekturen oder Ersatzlieferungen geltend machen. Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht, die Annahme der Ware zu verweigern oder zu verzögern. Für Korrektur oder Ersatzlieferung ist eine angemessenen Nachfrist zu gewähren. Erst wenn dies unterbleibt, erfolglos oder unmöglich ist, hat der Kunde ein Recht auf Preisminderung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Eine Haftung für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der für die Erstellung überlassenen Unterlagen wird nicht übernommen, es sei denn, der Auftragnehmer oder seine Bediensteten haben vorsätzlich oder grob fahrlässig den Vertrag verletzt. Der Abschluß einer Versicherung für Transport, Feuer, Diebstahl, Beschädigung und Verlustrisiken der uns anvertrauten Originale ist Sache des Kunden. Der Kunde ist für die rechtliche Unbedenklichkeit vorgesehener Werbeaussagen und Werbemaßnahmen zuständig.

7. Schadensersatzforderungen

Ausgeschlossen sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an der Ware entstanden sind, es sei denn die Schäden beruhen nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Ebenso sind Schadensersatzforderungen ausgeschlossen, die durch Fehler unsererseits Folgefehler und Folgekosten verursachen (Druck, Anzeigenschaltung, etc.).

8. Elektronische Daten/Sonstiges

Die zur Erstellung der Ware notwendigen Daten bleiben unser Eigentum. Wir sind zur Herausgabe nicht verpflichtet. Ebenso haben wir keine Pflicht zum Speichern und Lagern des Datenbestandes , von Dateien, oder Filmen aller Art, usw.

9. Mündliche Abmachungen

Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung

10. Schlußbestimmungen und Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Änderungen dieser Bestimmungen sind nur in Schriftform möglich. Gerichtstand ist Montabaur. Bei Aufträgen ausländischer Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Herold, 01.01.2015, KNABE & KNABE Werbeagentur